kf (CF)
Mit der Modernisierung einer Wohnung können Lebensqualität der Mieter gesteigert und Nebenkosten gesenkt werden. Mit einer Mieterhöhung versuchen deshalb viele Vermieter, ihre Investitionen wieder hereinzuholen. Als Mieter müssen Sie das in vielen Fällen hinnehmen.
Voraussetzung für eine Mieterhöhung nach der Modernisierung einer Immobilie sind spürbare Verbesserungen für den Mieter. Als solche werden zum Beispiel die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum oder energiesparende Fenster angesehen. Auch eine besser gedämmte Fassade bringt durch niedrigere Heizkosten direkte Vorteile, die nach geltender Rechtsprechung eine Mieterhöhung rechtfertigen.
Selbst wenn es sich nicht um eine Modernisierung im eigentlichen Sinne handelt, darf der Vermieter den Mieter an den Kosten beteiligen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Hof neu gestaltet und mit einem Spielplatz ausgestattet wird.
Reparaturen oder Instandsetzungen in der Wohnung bieten hingegen keine Grundlage für eine Mieterhöhung. Mit entsprechenden Versuchen sind Vermieter vor den deutschen Gerichten immer wieder gescheitert.
Ist also ein Fenster kaputt oder eine Therme defekt, dann muss der Vermieter für Ersatz sorgen. Da in diesem Fall nur der alte Zustand wiederhergestellt wird und es sich nicht um eine Modernisierung handelt, ist eine Abwälzung der Kosten auf den Mieter nicht zulässig. Eine Mieterhöhung wäre also in diesem Fall nicht rechtmäßig.
Der Vermieter kann nicht einfach von heute auf morgen eine Mieterhöhung durchsetzen. Er darf auch nicht ohne eine gewisse Vorlaufzeit mit der Modernisierung beginnen. Mindestens drei Monate vor dem Beginn der geplanten Maßnahmen müssen die Mieter schriftlich informiert werden - sowohl über die geplanten Maßnahmen als auch über die daraus resultierenden finanziellen Folgen.
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