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Geht eine Ehe in die Brüche, kommen frühzeitig Fragen über die entstehenden Kosten bei der Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Ehe auf. Die finanzielle Situation ist neben den familiären Folgen, besonders wenn Kinder da sind, von grundlegender Bedeutung. Die Scheidungskosten fallen geringer aus, wenn die Partner sich ohne die Unterstützung von außen einigen können. Doch das ist selten der Fall, und professionelle Beratung ist der richtige Schritt, damit jeder sein Recht bekommt.
Der erste Schritt bei der Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Ehe ist die öffentliche Bekundung der Eheauflösung vor einem Notar, zu der die Partner von Rechtswegen verpflichtet sind. Durch diese Erklärung entstehen jedoch keine Kosten. Obwohl heute niemand mehr schuldig oder unschuldig geschieden wird, ist eine Scheidung eine juristische Angelegenheit, die in einem Scheidungsverfahren geregelt wird und daher Kosten verursacht. Als Berechnungsgrundlage für das Verfahren werden die letzten drei Nettomonatseinkommen herangezogen, die vor dem Antrag auf Auflösung der Ehe erwirtschaftet wurden, mindestens jedoch 2000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei einer Million Euro.
Auch bei der Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Ehe legt der Gesetzgeber einen Gegenstandswert zugrunde. Sämtliche Vermögensverhältnisse, gemeinsame Anschaffungen und Ansprüche auf Versorgungsausgleich müssen sorgfältig ermittelt werden. Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, muss es zu einer Einigung kommen, wer das Kind oder die Kinder erzieht und damit Unterhaltszahlungen beansprucht. Auch die Kosten für den Unterhalt müssen im Verlauf des Scheidungsverfahren ermittelt werden. Nicht alle Bezüge gelten als Einkommen, so sind Arbeitslosengeld II oder bestimmte Sozialleistungen davon ausgenommen.
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Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung