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Kinderzulage bei der Riester-Rente

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Kinderzulage bei der Riester-Rente

sk (CF)

Die Kinderzulage bei der Riester-Rente ist ein ganz entscheidender Vorteil für viele Familien. Hierdurch wird das private Sparen oftmals noch deutlich attraktiver. Der Staat hat seit dem Jahr 2008 sogar eine Erhöhung von Zuschüssen beschlossen.

Die Kinderzulage hilft Familien

Neben der üblichen Grundzulage bekommen Sie bei der Riester-Rente auch eine Kinderzulage. In diesem Bereich hat der Gesetzgeber bereits vor Jahren nachgebessert. Während früher noch ein Satz von 185 Euro im Jahr pro Kind galt, bekommen Sie für ein Kind, das ab dem Jahr 2008 geboren wurde, bereits 300 Euro.

Eine Steigerung um über 60 Prozent. Wichtig hierbei ist, dass es sich immer um die maximalen Förderungsbeträge handelt. Um diese auch wirklich zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres vorherigen Bruttojahreseinkommens in einen Riester-Vertrag einbezahlt haben. Bei verheirateten Eltern wird normalerweise der Mutter die Kinderzulage gutgeschrieben. Nur bei beiderseitigem Einverständnis erhält der Vater die Zulage. Bei getrennt lebenden Eltern wird das Geld in der Regel der Person gutgeschrieben, welche auch die Einkünfte des Kindergeldes bezieht.

Kinderzulage: Je mehr Kinder, umso höher die Riester-Rente

Durch die anteiligen Zahlungen des Staates kann es bei geringem Einkommen passieren, dass ein negativer Eigenbeitrag entsteht. Diesem Unterfangen wurde allerdings ein Riegel vorgeschoben: Der sogenannte Sockelbeitrag beinhaltet einen Wert von fünf Euro.

Diesen Betrag müssen Sie mindestens leisten, damit ein Anspruch auf Riester besteht. Insgesamt gilt, dass sich der Abschluss der Riester-Rente besonders mit vielen Kindern lohnt. Je mehr Kinder sie haben, umso höhere Zuschläge werden Sie erhalten. Gleichzeitig sinkt hierdurch Ihr Eigenbeitrag.


sk (CF)  

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