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Auch volljährige Kinder, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Zudem kann ein volljähriges Kind maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, zuzüglich der Zeit für den Wehr- oder Ersatzdienst, einen Anspruch auf Kindergeld erheben. Wir erklären Ihnen, wie Sie an Kindergeld für ein volljähriges Kind kommen.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht immer dann, wenn ein Kind noch zur Schule geht oder sich in einer Berufsausbildung befindet. Auch Studenten haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch besteht bis zum Tag des 25. Lebensjahrs, wobei die Zeit für Wehr- und Ersatzdienst addiert wird.
Kindergeld für ein volljähriges Kind? (Quelle: imago)
Neben dem Alter spielt die Ausbildung der kindergeldberechtigten Person eine Rolle. So wird auch ein Studium als Grundlage für den Anspruch auf Kindergeld anerkannt, sofern es sich hierbei um das Erststudium handelt. Hier können von Fall zu Fall auch eine Dissertation oder ein Aufbaustudium anerkannt werden, wenn diese in einem konkreten und eindeutigen Zusammenhang zur bisherigen Ausbildung stehen. Zudem spielt das Einkommen eine wichtige Entscheidung. Die zulässige Höhe des Einkommens liegt seit 2010 bei 8004 Euro, wobei diese Freigrenze als Bruttobetrag anzusehen ist. Davon können Sie also noch die Werbungskosten, Betriebskosten oder etwa Sozialversicherungsbeiträge abziehen. (Falsche Angaben: Wann Sie Kindergeld zurück zahlen müssen)
Auch eine Unterbrechung der Ausbildung oder Lehre ist zwischenzeitlich möglich, wenn diese infolge von Krankheit oder Mutterschutz erfolgt. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt in diesen Fällen weiterhin bestehen.
Da nach dem Einkommensteuergesetz das Kindergeld nur von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gewährt wird, muss es ab diesen Zeitpunkt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit neu beantragt werden. Dabei können Zahlungen der Familienkasse auf das eigene Konto veranlasst werden. Der Zeitraum, in dem Kinder diesen Antrag stellen müssen, beträgt zwischen Schulausbildung und Studium, Ausbildung, oder Lehre maximal vier Monate. (Steuererklärung für Studenten: Tipps zum Sparen)
Zudem kann ein volljähriges Kind auch dann einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn es nachweislich und trotz intensiven Bemühens keinen Ausbildungsplatz findet. Im Fall einer Arbeitslosigkeit können Jugendliche aber nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Kindergeld rechnen.
Weist ein Kind indes eine Behinderung auf, so können sich die Regeln ändern, und auch die Altersbegrenzung von 25 Jahren kann unter bestimmten Aspekten wegfallen. So bekommt ein behindertes Kind bis auf weiteres Unterhalt, wenn: eine Behinderung vorliegt und diese vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bzw. seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Da behinderte Menschen Anspruch auf eine Grundsicherung haben (SGB XII) und meist eine berufliche Leistungsfähigkeit ausgeschlossen werden muss, gelten sie als erwerbsgemindert. Sie erhalten somit dauerhaft Kindergeld.
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