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Bei der Kfz-Abmeldung findet automatisch auch eine Abmeldung des Fahrzeugs beim Finanzamt sowie bei der Kfz-Versicherung statt. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Kosten für Steuern und Versicherung weiterlaufen, obwohl das Fahrzeug längst einen neuen Besitzer hat oder auf dem Schrottplatz steht.
Sobald Sie Ihr Auto verkaufen oder auf den Schrottplatz bringen, sollten Sie umgehend zur Abmeldestelle gehen, um es offiziell abzumelden. Denn passiert etwas mit dem Fahrzeug, während es noch auf Sie angemeldet ist, kann es schnell teuer werden. Doch auch wenn Sie ein Fahrzeug über längere Zeit nicht nutzen, wie zum Beispiel das Wohnmobil oder Motorrad, lohnt sich die Abmeldung, da in dieser Zeit Kosten für Steuern und Kfz-Versicherung gespart werden können.
Die Abmeldung geht in der Regel ganz einfach vonstatten. Gehen Sie dazu mit den Nummernschildern zur Abmeldestelle und führen Sie die Abmeldung durch. Nicht genutzte Fahrzeuge können Sie übrigens nur bis zu sieben Jahre lang abmelden, danach verlieren die Autopapiere ihre Gültigkeit. (Unisex-Tarife: Ab 2012 drohen höhere Kosten)
Bei der Zulassungsstelle müssen Sie alle Fahrzeugpapiere, die Kennzeichen, einen Personalausweis sowie die Abmeldegebühr mitbringen. Wenn das Fahrzeug für immer aus dem Verkehr gezogen und verschrottet wurde, ist zusätzlich noch ein Verwertungsnachweis des zuständigen Autoschrottplatzes notwendig. Das Abmelden selbst dauert oft nur wenige Minuten, wenn man die Wartezeiten abzieht.
Tipp: Achten Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs immer darauf, dass im Kaufvertrag klar geregelt ist, wer die Abmeldung durchführt und bis wann das spätestens geschehen sein muss. Nur so können Sie verhindern, dass das Fahrzeug weiter mit Ihrer Versicherung herumfährt und eventuell bei Unfällen noch Ihre Schadensfreiheitsklasse in die Höhe treibt. (Die neuen Rabattklassen und ihre Auswirkungen)
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