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Beim Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer die Augen offenhalten: Bestimmte Bestandteile gehören zum Pflichtprogramm eines solchen Dokuments – andernfalls kann es sich in Extremfällen sogar als unwirksam herausstellen.
Wie jeder andere Vertrag beginnt der Gebrauchtwagen-Kaufvertrag mit den Stammdaten von Käufer und Verkäufer. Dazu gehören Vor- und Nachname, die postalische Anschrift, Telefonnummer (idealerweise Festnetz und Mobilfunk) sowie die Personalausweisnummer. Wer ganz sicher gehen will, heftet eine Kopie der Personalausweise an den Vertrag – vorgeschrieben ist eine solche Maßnahme allerdings nicht.
Den größten Teil des Kaufvertrags macht die Beschreibung des Gebrauchtwagens aus. Hierbei sind grundlegende Angaben aus dem Fahrzeugbrief von individuellen, frei formulierten Zusatzinformationen (zum Beispiel Beschreibung bereits bekannter Mängel) zu unterscheiden.
Zu den grundlegenden Angaben gehören Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung), Hersteller, Fahrgestellnummer, Fahrzeugbriefnummer (Zulassungsbescheinigung II), Kilometerstand, bisheriges Kennzeichen des Vorbesitzers, nächster TÜV- und AU-Termin, Tag der Erstzulassung sowie eventuell vorhandenes Zubehör, das nicht zur ursprünglichen Ausstattung des Fahrzeugs gehörte (zum Beispiel Autoradio, nachträglich verbauter Dachgepäckträger etc.).
Die Zusatzinformationen werden in der Regel in einem freien Textfeld abgebildet. Hier sollen in erster Linie sämtliche Unfallschäden und Mängel genau beschrieben werden. Ist beispielsweise von einem Unfallschaden die Rede, sollten der Zeitpunkt, die Schadenart sowie die Höhe der Reparaturaufwendungen verzeichnet sein. Auch eine eventuell gewerbliche Nutzung (Mietfahrzeug, Fahrschulwagen) ist in diesem Feld zu vermerken. Schließlich sollte der Vorbesitzer Informationen über den Austausch wesentlicher Teile (Getriebe, Motor etc.) preisgeben. Auch hier gilt: Je genauer, desto besser – fragen Sie nach dem Zeitpunkt des Austauschs sowie der Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Austauschzeitpunkt.
Unter dem Kaufvertrag befinden sich schließlich die Felder für Datum, Ort und die Unterschrift der beiden Parteien. Bei sämtlichen Angaben ist darauf zu achten, dass die Angaben leserlich gemacht werden – nicht selten werden Streitigkeiten über undeutlich geschriebene Passagen geführt.
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