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Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz "Schufa" – ist so etwas wie der "Heilige Gral" unserer Kreditwürdigkeit: Die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei hält Daten zu über 66 Millionen natürlichen Personen bereit. Diese werden von verschiedenen Unternehmen und Behörden zur Einschätzung der "Zahlungsbereitschaft" einer Person herangezogen. Wer einmal mit einem negativen Schufa-Eintrag gebrandmarkt wurde, kann durchaus mit erheblichen Nachteilen rechnen.
Was viele Verbraucher nicht wissen: Die Schufa kann Einträge löschen. Dafür müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen vorliegen, die sicherlich nur auf einen kleinen Teil der Verbraucher mit einem Negativvermerk zutreffen. Zunächst gibt es den ganz einfachen Fall des falschen Eintrags: Es passiert gar nicht so selten dass Negativvermerke falsch zugeordnet werden, so beispielsweise wenn Menschen desselben Namens unter derselben Anschrift gelistet sind. Stellt sich heraus dass ein Eintrag falsch ist, muss die Schufa dies prüfen und darf die bislang gespeicherten Daten in der Zwischenzeit nicht weitergeben.
Hartnäckig sein: Die Schufa ist selten reaktionsfreudig (Quelle: imago)
Ebenso muss die Schutzgemeinschaft verschiedene Arten von Einträgen nach einem bestimmten Zeitraum automatisch löschen: Dazu gehören beispielsweise Auskünfte über Kredite, die bereits vor drei vollen Jahren zurückgezahlt wurden. Das gilt übrigens auch für andere Arten von Forderungen, die Sie bereits voll beglichen haben. Kundenkonten beim Handel (zum Beispiel Versandhäuser) müssen ebenso nach drei Jahren gelöscht werden wie Angaben aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Letztere können sogar früher gelöscht werden, wenn Sie der Schufa eine bereits erfolgte Löschung durch das jeweilige Amtsgericht nachweisen können.
Die Schufa ist eine große Gesellschaft und als solche nicht immer reaktionsfreudig und agil. Wer beispielsweise nachweislich falsche Einträge löschen lassen möchte, sollte stets klar Fristen setzen und schriftlich kommunizieren. Kommt die Schufa Ihrem Anspruch nicht nach, bleibt oftmals nur noch der Weg zum Anwalt.
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