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Kann eine Ordnungswidrigkeit verjähren?

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Kann eine Ordnungswidrigkeit verjähren?

kr (CF)

Die Frist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit – ganz gleich ob im Straßenverkehr oder einem anderen Bereich – ist an bestimmte Fristen gebunden. Wird das Vergehen innerhalb dieser Frist nicht ordnungsgemäß geahndet, setzt unter bestimmten Voraussetzungen die Verjährung ein.

Sollte eine Ordnungswidrigkeit tatsächlich verjähren, ist laut Gesetzestext eine „weitere Verfolgung“ sowie „die Anordnung von Nebenfolgen“ ausgeschlossen. Kurzum: Ob schuldig oder nicht – mit Sanktionen muss man ab diesem Zeitpunkt nicht mehr rechnen. Bei der Verjährung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei verschiedenen Arten: Zum einen wäre da die Verjährung von Rechtsansprüchen, die beispielsweise aus Streitigkeiten im Rahmen eines Automobilerwerbs resultieren können.

Diese Verjährung bezieht sich in der Praxis meistens auf die Anzeige von Mängel: Hat man beispielsweise einen neuen Wagen erworben, darf man mit der Darlegung etwaiger Fehler und Beschädigungen nicht lange warten – anderweitig kann der Anspruch auf Nachbesserung verjähren und der Händler ist aus Unachtsamkeit aus dem Schneider.

Verjährung bedeutet keinen Freispruch

Die zweite Art der Verjährung setzt bei der behördlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ein: So hat der Gesetzgeber ebenfalls nur eine bestimmte Frist zum Durchsetzen seines Anspruchs, so beispielsweise beim Ahnden von Geschwindigkeitsverstößen. Kommt es tatsächlich zu einer Verjährung einer Ordnungswidrigkeit, entspricht der Effekt nur bedingt einem Freispruch: Wäre dies der Fall, könnte der Beschuldigte auch sämtliche Auslagen (zum Beispiel für Anwalt und Gutachter) erstattet bekommen.

Bei einer Verjährung bleibt er allerdings auf eventuellen Ausgaben im Zuge der Beweisführung sitzen. In der Praxis verjährt wohlgemerkt nur ein geringer Anteil der verfolgten Ordnungswidrigkeiten, da die Behörden freilich über die entsprechenden Fristen im Klaren sind und auf automatische Mahnsysteme setzen.  

Das Grundprinzip der Rechtssicherheit

Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten und Rechtsansprüchen soll in erster Linie die so genannte „Rechtssicherheit“ gewährleisten: Ein Autofahrer darf nicht in ständiger Angst leben, für eine bereits Jahrzehnte zurückliegende Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.


kr (CF)  

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