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Wer zum Karneval von einer in die Menge geworfenen Kamelle getroffen wird und eine Verletzung davonträgt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das ist der Faschingstradition geschuldet, denn das Werfen von Bonbons gehört zum Karnevalsumzug dazu und wird auch von den Menschen erwartet.
Von nahezu allen Wagen der Faschingsumzüge regnet es eine Kamelle nach der anderen. Die geworfenen Süßigkeiten sind Bestandteil einer langjährigen Tradition und heute ein fester Bestandteil beim Karneval. Natürlich kann es passieren, dass die Wurfgeschosse nicht immer gefangen werden oder auf die Straße fallen, sondern Passanten im Gesicht treffen und verletzten. Die Tradition schützt aber in jedem Fall den Werfer vor möglichen Anzeigen – schließlich wird das Werfen der Kamelle je auch von den Karnevalisten gewünscht. (Kamelle-Jagd: So machen Sie reichlich Beute)
Wen ein Kamelle verletzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld (Quelle: imago)
Die Zuschauer am Straßenrand der Karnevalsumzüge zum Rosenmontagszug sind sich jederzeit bewusst, dass sie sich in Wurfweite der Wagen aufhalten. Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass die eine oder andere Kamelle sie treffen könnte.
Hier gilt das Prinzip der Selbstverantwortung. Wer das Risiko vermeiden möchte, hat jederzeit die Möglichkeit, eigenverantwortlich einen größeren Abstand zu halten oder sich die Umzüge beim Karneval zu Hause vor dem Fernsehgerät anzuschauen. (Bekannte Narrenrufe: Helau, Alaaf und Co.)
Für eine Verletzung durch einen Kamellenwurf sieht die deutsche Gerichtsbarkeit keinen Handlungsbedarf. Denn nach ihrer Ansicht sind Verletzungen vorhersehbar und vom Werfer auf dem Umzugswagen in keiner Weise zu vermeiden. Aufgrund des allgemeinen Wunsches, diese Tradition zum Karneval aufrechtzuerhalten, sind Verletzungen deshalb schlichtweg hinzunehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich dabei auch wirklich nur um Kamelle oder andere kleindimensionale Süßigkeiten handelt. (Krapfen: Ein Muss im heutigen Karneval)
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