jk (CF)
Wer in Deutschland ein Auto auf seinen Namen anmelden möchte, ist bereits im Vorfeld dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf diese Weise werden andere Verkehrsteilnehmer gegen Unfallschäden abgesichert, und jedwede Forderungen Dritter, die beispielsweise aus einem Unfall resultieren, werden von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Schäden am eigenen Auto sind indes nicht mit versichert.
Grundsätzlich übernimmt eine Haftpflichtversicherung sämtliche Schäden, die Sie bei einem Unfall an fremden Autos verursachen. Wenn Sie jedoch auch Beschädigungen an Ihrem eigenen Auto abdecken möchten, so empfiehlt sich eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung. Neben der Abdeckung von Schäden an einem Unfallwagen werden zudem Personenschäden, aber auch immaterielle Schäden sowie Schäden am Vermögen eines Unfallgegners übernommen. Es wird jedoch seitens der Haftpflichtversicherung gefordert, dass Sie bei einem Unfall umgehend und in der richtigen Art und Weise reagieren.
Konkret bedeutet dies, dass jede Autopanne umgehend an die Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Dies hat direkt nach der Sicherung der Unfallstelle sowie einer eventuellen Erste-Hilfe-Versorgung anderer Beteiligter zu erfolgen. Im Idealfall nutzen Sie einen standardisierten Bericht, um Ihre Angaben zu machen.
Zudem ist die Versicherung im Vorfeld telefonisch vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Hierfür existiert eine eigene, zentrale Rufnummer, die sämtliche Haftpflichtversicherungen aus dem Kfz-Bereich zusammenfasst. Sollte eine Unfallmeldung nicht oder nur unvollständig eingehen, so kann es Ihnen passieren, dass Sie selbst für den Unfallschaden zur Kasse gebeten werden.
jk (CF)
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