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Wer einen Hund sein eigen nennt, sollte diesen stets in ausreichender Form versichern. Das betrifft selbst Hunde, die lediglich auf dem eigenen Grundstück gehalten werden, denn auch in diesen Fällen kann es zu Unfällen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr vierbeiniger Liebling perfekt erzogen ist und stets aufs Wort folgt. Kommt es beispielsweise zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Hund, so ist die Haftungsfrage oft unklar, und es können unangenehme Forderungen auf Sie zukommen.
Aus diesem Grund empfiehlt sich stets der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. So stellen Sie sicher, dass Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, stets in vollem Umfang abgedeckt sind, und können sorglos „Gassi gehen“. In der konkreten Ausgestaltung des Versicherungsschutzes zeigen sich dann jedoch erhebliche Unterschiede. So lassen sich in manchen Tarifen auch OPs mitversichern, während wieder andere Versicherungen den Besitz mehrerer Vierbeiner in Form eines Versicherungspakets abdecken. Ebenfalls ist es möglich, dass Ihr Hund auch dann versichert ist, wenn Sie ihn bei einer dritten Person in Obhut geben.
Dies sind jedoch nur einige der Aspekte, unter denen der Umfang einer Hundehalterhaftpflicht verglichen werden kann. Bevor Sie sich für den Abschluss einer Versicherung entscheiden, sollten Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung nach einem erweiterten Tarif fragen. So können Sie in manchen Fällen von Rabatten profitieren und brauchen keine eigene Hundehalterhaftpflicht mehr abzuschließen. Eine weitere Möglichkeit, die Höhe der Prämienzahlung zu beeinflussen, ist die Vereinbarung einer hohen Selbstbeteiligung. Der Umfang der versicherten Situationen wird hierdurch nicht beeinflusst, doch wenn Ihnen das Eintreten des Versicherungsfalls als unwahrscheinlich erscheint, so lässt sich durch die Selbstbeteiligung viel Geld sparen.
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