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Eine Autobahnauffahrt ist für einige Autofahrer ein Signal, dass ein Tempolimit aufgehoben wurde. Dies erscheint deswegen logisch, da hinzukommende Fahrer ebenfalls auf die Beschränkung hingewiesen werden müssen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen weitverbreiteten Irrglauben.
Nahezu jeder Fahrer kennt das Gefühl, wenn auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn eigentlich gar kehr Verkehr vorherrscht. Nur zu gerne würden Sie die Pferde des eigenen Wagens ausspielen, um schneller ans Ziel zu gelangen. Als eine Rettung werden deswegen oft Autobahnauffahrten gesehen. Nachdem neue Fahrer Zutritt zur Autobahn hatten, müssen diese schließlich auch auf die Bedingungen hingewiesen werden. Folgt kein neues Schild, wird von keinem gültigen Tempolimit ausgegangen.
Der beschrieben Fall entspricht ausdrücklich nicht der Realität. Im Zweifelsfall kann Ihr Verhalten hohe Bußgelder zur Folge haben. Nur weil für Neuankömmlinge kein Hinweis geboten wird, hebt das nicht Ihre Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Selbst für die neuen Autofahrer ist das Tempolimit gültig. Werden Sie bei einer Radarkontrolle gemessen, ist eine Geldbuße jedoch fragwürdig. In diesem Fall müssen die Gerichte klären, ob eine fahrlässige Vorgehensweise vorliegt.
Insgesamt gibt es nur drei Möglichkeiten, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Hierzu zählt zum Beispiel ein durchgestrichenes Schild, welches die zuvor erlassene Beschränkung aufzeigt. Teilweise werden Tempolimits auch nur für eine bestimmte Strecke erlassen. Nachdem die Kilometer absolviert wurden, können Sie wieder ein wenig mehr Gas geben. Der dritte Fall beschäftigt sich meist mit einer Gefahrenstelle. Hier wird dann eine Beschränkung nur für diesen Teilbereich erlassen.
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