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Vom Gesetz her haben Kinder kein Recht auf Taschengeld. Das bedeutet aber nicht, dass Eltern ihrem Kind Taschengeld verweigern sollten. Im Gegenteil: Taschengeld bedeutet Verantwortung, und das Kind lernt, mit Geld richtig umzugehen. Streitfragen sind immer noch die angemessene Höhe und ab wann Taschengeld gezahlt werden sollte. Das Jugendamt Nürnberg hat hierzu Näherungswerte ermittelt.
Die angemessene Höhe des Taschengeldes liegt im passenden Verhältnis des Einkommens der Eltern, so lautet die Grundregel. Das passende Alter, in dem ein Kind ein gewohnheitsmäßiges Recht auf Taschengeld geltend machen kann, beginnt meistens mit dem Schulanfang. Darunter kann laut Nürnberger Jugendamt ein Betrag von einem Euro pro Woche festgelegt werden.
Ab dem Schulalter (6 – 7 Jahre) sind zwei Euro pro Woche angemessen. Bei acht bis neun Jahre sind es schon drei Euro die Woche. Ab dem zehnten Lebensjahr können 14 Euro im Monat angemessen sein. Mit elf gibt es schon 16 Euro und mit zwölf dann 20 Euro pro Monat. Das Taschengeld steigt im Verhältnis zum Alter, sodass ein Kind mit 13 Jahren 22 Euro im Monat bekommen kann und mit 16 Jahren dann 35 Euro.
Ab 16 Jahren kann ein Kind selbst Geld verdienen. Hat es kein eigenes Einkommen, so steigt auch das Taschengeld weiter bis zum 18. Lebensjahr. Dann sollte das Taschengeld ca. 70 Euro betragen.
Das sind natürlich nur Richtwerte, nicht alle Eltern verfügen über ein Einkommen, das diese Summen hergibt. Dennoch ist das gewohnheitsmäßige Recht auf Taschengeld für ein Kind und dessen Entwicklung wichtig.
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