se (CF)
Um Streitigkeiten nach einer Scheidung zu vermeiden, sollte man vor der Eheschließung eine Gütertrennung vereinbaren. Dies dient dazu, damit jeder Partner auch nach der Trennung sein eigenes Vermögen behält und nicht einen Großteil an den geschiedenen Partner abgeben muss. Die Gütertrennung wird in der Regel in einem eigens verfassten Ehevertrag schriftlich festgelegt.
Besonders für Menschen, die viel Geld und Besitztümer haben, ist es empfehlenswert, bei der Eheschließung eine Trennung der Güter zu vereinbaren. Tut man dies nicht, kann es passieren, dass man nur des Geldes wegen geheiratet und bald darauf wieder verlassen wird. Nicht wenige Frauen haben so für den Rest ihres Lebens ausgesorgt. Die Details kann man aber in jedem Vertrag individuell festlegen, sodass es auch möglich ist, dass der Partner nach der Scheidung zumindest nicht ganz ohne Geld dasteht. Legt man die Gütertrennung nur auf große Familienbesitztümer, wie Firmen und Landbesitz, ist es dennoch möglich, dass der Partner vom Rest des Vermögens etwas abbekommt. Der Unterhaltsanspruch wird übrigens von der Gütertrennung nicht beeinflusst und steht dem Partner bei einer Scheidung auf jeden Fall zu.
Oft findet man auch erst mit dem Ansprechen des Themas Gütertrennung heraus, dass der Partner gar nicht an einem selbst, sondern eher am Geld interessiert war. Das ist zwar traurig, aber besser, wenn man es rechtzeitig merkt. Wer sich hier unsicher ist, sollte das Thema rechtzeitig vor der Eheschließung ansprechen. Ist es kein Problem für den Partner, kann man sich sicher sein, dass man auch wirklich der Liebe wegen geheiratet wird.
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Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung