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Die Ehe bringt finanzielle Vorteile mit sich. Ehepartner sind sich aber oft unsicher, wenn es darum geht, eine Gütertrennung zu vereinbaren oder doch lieber eine Zugewinngemeinschaft vertraglich festzulegen. Ehepaare sollten sich gemeinsam über die Unterschiede informieren und dann eine Entscheidung treffen.
Unterschreiben die Ehepartner den Vertrag und schließen offiziell im Standesamt die Ehe, haben sie automatisch eine Zugewinngemeinschaft, wenn keine Gütertrennung beim Notar beschlossen wurde. Bei der Zugewinngemeinschaft gibt es den Zugewinnausgleich. Dieser kommt zur Anwendung, wenn sich die Eheleute scheiden lassen. Das heißt zum Beispiel, wenn der Mann im Laufe der Ehe 20.000 Euro verdient und die Frau 10.000, dann erhält sie die Hälfte von ihrem erwirtschafteten Geld. Das wären 5.000 Euro. Dies muss ausgezahlt werden und darf nicht in Sachwerte umgerechnet werden.
Bei Schulden, die in der Ehezeit gemacht worden sind, ist dies genauso. Schulden, die von einem Partner mit in die Ehe gebracht werden und nach der Eheschließung von beiden Partnern abgestottert werden, können noch nicht verrechnet werden. Hier wird aber an einer Güterrechtsreform gearbeitet, um dies zu ändern. Schließlich sind die Finanzen ein häufiger Scheidungsgrund.
Der Güterstand kann vertraglich vor oder auch während der Ehe und sogar noch während des Scheidungsverfahrens festgelegt werden. Es ist dabei jedem einzelnen möglich, seine Finanzen bei einem Notar festlegen zu lassen. Jedoch hat auch diese Methode ihre Tücken. Stirbt der Ehepartner und der Güterstand wurde vertraglich festgelegt, so muss der Überlebende das Erbe komplett versteuern und erhält den Zugewinn nicht steuerfrei. Eine blanke Gütertrennung ist daher nicht sinnvoll.
Daher gibt es modifizierte Zugewinngemeinschaften, um die Finanzen zu regeln. „Unternehmer beispielsweise legen oft fest, dass das Betriebsvermögen beim Ausgleich außen vor bleibt“, so Fachanwalt Ludwig Bergschneider in einem Interview. So könne auch beim Tod eines Partners verhindert werden, dass der überlebende Part das Erbe komplett versteuern muss. Dies würde die modifizierte Zugewinngemeinschaft ermöglichen.
Auffällige Investitionen, die während einer Ehekrise getätigt werden, können jedoch vor Gericht meist nicht standhalten. Sehen Sie also im Fall einer Scheidung davon ab, Ihr Geld schnell noch auszugeben. Der Richter wird normalerweise dieses Geld mit einberechnen.
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Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung