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Auch auf einem Parkplatz müssen Sie sich an die StVO halten. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um alle Parkplätze. Im Einzelfall unterscheidet der Gesetzgeber relativ genau.
Ein bekannter Mythos kommt von dem Schild: „Hier gilt die StVO“. StVO bedeutet ausgeschrieben „Straßenverkehrsordnung“. Generell müssen Sie wissen, dass einzig und allein der Staat festlegt, in welchen Bereichen die Verkehrsordnung gilt. Deswegen wird zwischen öffentlichen- und privaten Parkplätzen unterschieden. Bei öffentlichen Gebieten gilt die StVO zu jeder Zeit. Ein zusätzliches Schild ist in diesem Fall überhaupt nicht notwendig. Auch die Parkflächen vor Supermärkten sind in der Regel öffentlich und gehören in diesen Bereich. Sobald für die allgemeine Bevölkerung ein Zutritt möglich ist, wird die Verkehrsordnung angewandt. Hierin sind zum Beispiel auch Grundsätze wie das „Rechts vor Links“ im Straßenverkehr definiert.
Ein komplett anderer Fall sind private Parkflächen. Da nur der Staat festlegt wo die Verkehrsordnung gilt, kann ein privater Besitzer dies nicht entschieden. Deswegen können Sie sich als Inhaber eines Tricks bedienen. Die Bestimmungen auf dem eigenen Parkplatz können mit der StVO übereinstimmen. Rechtlich gesehen ist damit jedoch keine absolute Sicherheit geboten. Selbst wenn zahlreiche Schilder auf eine Verordnung hinweisen, kann dies zu Problemen führen.
Um Probleme vorzubeugen, kann ein Schild dennoch hilfreich sein. Ein Hinweis kann nicht nur zu einem besseren Verhalten führen, sondern auch die allgemeine Rücksichtnahme stärken. Es muss Ihr Ziel sein, dass sich die Autofahrer gegenseitig beachten. An einem Unfall ist in den überwiegenden Fällen Niemand interessiert.
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