rf (CF) / bec
Die Rundfunkgebühren, die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben werden, sind ein in Deutschland viel diskutiertes Thema. Ist in den Werbespots der GEZ stets die Rede von einer Anmeldung, können Sie sich als Gebührenzahler aber auch abmelden und sich von den monatlichen Kosten befreien lassen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie keine rundfunkfähigen Geräte besitzen. Haben sie also kein Radio, internetfähiges Smartphone, keinen PC oder TV-Gerät, sparen Sie durch eine Abmeldung viel Geld.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt in Deutschland zum einerseits einen Grundversorgungs- und andererseits einen Programmauftrag. Die durch den Rundfunkteilnehmer getätigte finanzielle Unterstützung garantiert die gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte in einem Haushalt und kann zur Zeit noch von Haushalt zu Haushalt variieren. Ab Januar 2013 wird dann eine Gebühr pro Haushalt fällig - unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte. (Neue GEZ-Gebühr - Das kommt 2013 auf Sie zu)
GEZ: Mit einem schriftlichen Formular melden Sie sich richtig ab (Quelle: Archiv)
Besitzen Sie also etwa nur ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät - also einen internetfähigen PC oder ein Smartphone - und keinen Fernseher, sind derzeit 5,76 Euro pro Monat für das öffentlich-rechtliche Radioprogramm fällig. Besitzen sie beides, sind es schon 17,98 Euro monatlich. Hochgerechnet auf das Jahr bezahlen die meisten Haushalte in Deutschland so 215,76 Euro. Wenn Sie kein TV-Gerät besitzen und nur Internet und Radio daheim haben, sparen Sie bei der Abmeldung der TV-Geräte im Jahr demnach 146,64 Euro. (Erwischt worden: Muss ich GEZ rückwirkend zahlen?)
Wenn Sie die GEZ komplett oder Ihr TV-Gerät einzeln kündigen wollen, sollten Sie beachten, dass eine reine Umzugsmeldung nicht ausreicht. Es bedarf im Rahmen der Abmeldung eines nachvollziehbaren und plausiblen Grundes, weswegen Sie keine GEZ-Gebühren mehr entrichten wollen. Dieser kann beispielsweise in einem Verkauf der Geräte oder in der Erklärung bestehen, dass Sie fortan nur noch bei einer anderen, angemeldeten Person die entsprechenden Medien nutzen. (Wie Sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können)
Die Abmeldung der GEZ sollte stets per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben auch an der richtigen Adresse angekommen ist. Wenn es trotz der Kündigung zu Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen kommt, so dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren, sondern sollten stets Einspruch einlegen. Berufen Sie sich dabei auf Ihre Kündigung und versuchen Sie so eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Übrigens zahlen viele Hartz-IV-Empfänger und Studenten die GEZ-Gebühr, obwohl sie sich befreien lassen könnten.
So werden jährlich der GEZ etwa 400 Millionen der GEZ geschenkt.
Zudem sollten Sie auf einer schriftlichen Bestätigung Ihrer Abmeldung durch die GEZ bestehen und notfalls immer wieder nachhaken. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie die GEZ kündigen, aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden möchten, so ist auch eine vorübergehende Abmeldung möglich. Hierzu müssen Sie jedoch auch die Empfangsgeräte aus Ihrer Wohnung entfernen, um ein Schwarzsehen oder Schwarzhören zu verhindern. Übrigens müssen Sie die GEZ-Fahnder zur Kontrolle nicht in Ihr Haus lassen und können Ihnen bei mehrmaligem Stören gerichtlich sogar Hausverbot erteilen.
Hier lesen Sie, wann Sie für einen beruflich genutzten PC keine GEZ-Gebühr zahlen müssen
rf (CF) / bec
Verfolgen Sie den DAX live von der Parkettkamera in Frankfurt.
Jetzt starten