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Gesetze zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ermöglichen solchen Gemeinschaften, ihr Zusammensein in einem gesetzlichen Rahmen besiegeln zu lassen. Die Folgen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind erheblich und unterliegen z.B. auch im Scheidungsfall gesetzlichen Bestimmungen.
Die gesetzliche Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft wird in den meisten Bundesländern beim Standesamt vorgenommen. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft kann nur von Paaren wahrgenommen werden, wobei beide Partner das gleiche Geschlecht besitzen und sich in keiner bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden. Zudem müssen beide Antragsteller volljährig sein und ihre Beweggründe für die Antragstellung persönlich beim Standesamt vortragen. Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann sich bei gesetzlicher Eintragung auf einen gemeinsamen Nachnamen einigen. Ist einer der beiden Partner Ausländer, muss dieser anhand einer Ledigkeitsbescheinigung nachweisen, dass er keine weitere Ehe oder Lebenspartnerschaft führt. Wie bei einer Eheschließung sind die Folgen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft erheblich. Beide Partner verpflichten sich zu einer gemeinsamen Lebensführung und beiderseitigem Beistand. Unterhaltsansprüche können in entsprechenden Fällen geltend gemacht werden. Eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft kann vom Gesetz her dennoch keine Kinder adoptieren oder Steuervorteile bei der Einkommenssteuer geltend machen.
Da eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft vor dem Gesetz einen ähnlichen Status wie eine herkömmliche Ehe besitzt, gelten auch beim Wunsch auf Beendigung dieser gesetzliche Bestimmungen. Soll die Eingetragene Lebenspartnerschaft beendet werden, muss ein Anwalt mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens beauftragt werden. Eine Scheidung sollte immer als letzter Ausweg bei gravierenden Beziehungsproblemen angesehen werden: Oftmals hilft eine gezielte Paartherapie, um Schwierigkeiten zu überwinden und als Paar wieder zusammenzufinden.
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Damit das Auseinandergehen nicht zum Rosenkrieg wird. Trennung