kk (CF)
Bis heute haben Kfz-Versicherungen in ihren Tarifen das jeweilige Geschlecht der Versicherungen in die Berechnung der Prämienhöhe einbezogen. Die geschlechtsneutrale Versicherung wird allerdings ab dem 21.12.2012 zur Pflicht werden. Der Europäische Gerichtshof hat hierfür ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach dürfen Versicherer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nach Geschlecht unterscheiden, wenn es um die Prämienhöhe geht.
Bisher wurden Frauen von den Versicherern bevorzugt, da die Unfallquote deutlich geringer ist und das Fahrverhalten von Frauen allgemein weniger risikoreich ist. Der Europäische Gerichtshof hat aber entschieden, dass diese Bevorzugung diskriminierend ist. Mit diesem Urteil sind viele Versicherungen nicht einverstanden, da dies ihrer Meinung nach einen Eingriff in das übliche Marktverhalten bedeutet. (Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung)
Schließlich wird die Versicherungsprämie generell anhand verschiedener Risikofaktoren beurteilt, und der geschlechtsspezifische Unterschied ist, statistisch gesehen, einfach nicht von der Hand zu weisen. Für die Zukunft bedeutet das also, dass die Versicherer das Risiko für beide Geschlechter gemeinsam bestimmen müssen und die Tarife für Frauen steigen werden. (Rabattschutz: Keine Rückstufung im Schadensfall)
Ab dem 21.12.2012 wird es nur noch Unisex-Tarife geben, allerdings sind davon erst einmal nur die neuen Verträge betroffen. Bei den alten Verträgen ändert sich die Versicherungsprämie deshalb nicht. Da es unweigerlich zu Tariferhöhungen kommen wird, wird den Verbrauchern empfohlen, sich bei Beitragserhöhungen einfach eine günstigere Versicherung zu suchen, damit sich die Kosten im Rahmen halten.
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