aj (CF)
Für viele bedeutet der Führerscheinverlust eine Reise zurück in prähistorische Jugendtage, an denen man sich noch mit Bus, Bahn und Fahrrad fortbewegen musste. Wer gerade im Beruf auf das Fahrzeug angewiesen ist, findet sich nach einem kurzen Schock-Effekt in einer prekären Situation wieder.
In den meisten Fällen wird der Führerschein entzogen, wenn der jeweilige Inhaber zu oft durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Erscheinung getreten ist. Maßgebend dafür ist der Punktestand in Flensburg. Die ersten Punkte gelten noch als Verwarnung. Häufen sich Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen dagegen, wird es eng: Der Führerschein wird – zumeist temporär – entzogen. In dieser Zeit darf die betroffene Person kein Kraftfahrzeug bewegen und muss auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. Wer sich ohne Führerschein hinter das Steuer wagt, riskiert gesalzene Geldstrafen und disziplinarische Maßnahmen, die womöglich den dauerhaften Führerscheinentzug zufolge haben.
Bei Führerscheinverlust müssen Betroffene auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen. (Foto: imago)
Wer im Straßenverkehrs öfters negativ auffällt und beispielsweise auch vor Drogen und Alkohol keinen Halt macht, wird auf kurz oder lang seine Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen bekommen. In einem solchen Fall kommen Sie um die MPU – die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ – nicht herum. (So kommen Sie durch den Idiotentest) Eine solche Schulung zur Eignung im Straßenverkehr ist teuer und mühsam, kann jedoch Flensburger Punkte nach und nach abbauen.
Sollten Sie aus einem berechtigten Grund der Meinung sein, dass Ihnen der Führerschein zu Unrecht entzogen wurde, steht natürlich die Beratung durch einen fachkundigen Verkehrsrechtsanwalt frei. Die Chancen einen bereits entzogenen Führerschein herauszuklagen sind jedoch erfahrungsgemäß gering, so dass Sie sich lieber von vornherein nicht in entsprechende Gefahrensituationen begeben sollten. (Wann verliert man seine Fahrerlaubnis?)
aj (CF)
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