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Es gibt unterschiedliche Arten von Führerscheinen. Der Führerschein Klasse A bezeichnet die Erlaubnis, um mit einem Motorrad im Straßenverkehr fahren zu können. Jedoch gibt es bei diesem Führerschein bestimmte Einschränkungen, die sich nach dem Alter des Fahrschülers richten.
Einen Führerschein für ein Motorrad können Sie bereits ab 18 Jahren machen. Allerdings gilt dann die Einschränkung, dass Sie ausschließlich mittelschwere Krafträder von einer Motorleistung von 25 kW und einer Leermasse von mindestens 6,25 Kilo pro kW fahren dürfen. Laut fahrlehrerverband-bw.de dürfen dann zwei Jahre nach der Erteilung der Klasse A alle Krafträder gefahren werden - soll heißen, frühestens mit 20 Jahren.
Der Führerschein Klasse A uneingeschränkt kann erst mit 25 Jahren absolviert werden. Dieser gilt dann für alle Motorräder, auch für die mit mehr als 25 kW Motorleistung und mindestens 6,25 Kilo Leermasse pro kW. Er schließt automatisch alle Führerscheine unterhalb mit ein: Mofa, Klasse A1 und A eingeschränkt.
Die theoretische Ausbildung umfasst zwölf Doppelstunden Grundstoff und vier Doppelstunden Zusatzstoff. In der praktischen Ausbildung absolviert der Fahrschüler nach einer Grundausbildung, die von Fahrschüler zu Fahrschüler variieren kann, fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit. Wer vorab bereits einen Führerschein Klasse A1 gemacht hat, muss entsprechend weniger Stunden fahren.
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