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"Aus Fehlern wird man klug", so lautet ein bekanntes Sprichwort. Doch was, wenn die Fehler ein anderer macht – beispielsweise Ihr Arbeitgeber? Fehler im Arbeitszeugnis können zu großen Problemen führen, wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Erfahren Sie, worauf Sie beim Arbeitszeugnis unbedingt achten sollten.
Der Arbeitsmarkt ist hart umkämpft. Ein gutes Arbeitszeugnis gehört daher zur Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Doch ein Zeugnis mit Fehlern bewirkt häufig das Gegenteil. Dabei müssen Sie diese nicht einmal selbst zu verantworten haben. Auch Arbeitgeber machen Fehler – um so wichtiger ist es, dass Sie diese rechtzeitig entdecken und gegebenenfalls um Korrektur bitten. Bei vielen Arbeitgebern ist es Gang und Gebe, dass Mitarbeiter ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben sollen. Falls Sie dazu aufgefordert werden, lehnen Sie höflich ab. Bieten Sie allenfalls an Ihre tatsächlichen Tätigkeiten aufzulisten, so dass Ihr Chef eine Vorlage hat. Denn als Laie ist die Gefahr, Formfehler zu machen besonders groß. Sie haben Fragen zum Arbeitszeugnis? Registrieren Sie sich in unserer Ratgeber-Community und stellen Sie sie.
Fehler im Arbeitszeugnis sollten unbedingt korrigiert werden (Quelle: imago)
Eine unfachliche Sprache und die Häufung von Formfehlern gehören zu den häufigsten Mankos bei Arbeitszeugnissen. Ist das Zeugnis nicht auf dem offiziellen Firmenpapier ausgestellt, unterschreibt ein nicht zuständiger Zeugnisaussteller oder wimmelt es vor Rechtschreibfehlern, so wird laut "FOCUS Online" damit ein mangelnde Wertschätzung des beurteilten Mitarbeiters zum Ausdruck gebracht. Die folgenschwere Konsequenz: Der Bewerber wird aus dem Bewerbungsfahren ausgeschlossen.
Außerdem ist es notwendig, dass das Arbeitszeugnis die Abschnitte Einleitung, Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensteil und Beendigungsformel beinhaltet. Die Aussagen zu Werdegang und Stellenbeschreibung müssen sachlich und vor allem wertungsfrei formuliert sein. Der Jobexperte Thomas Redekop rät daher gegenüber der "Bild": „Bei einer Stellenausschreibung hat derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf den ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben, Gesamtnote und Erfolge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein.“
So ehrlich darf Ihr Chef innerhalb des Arbeitszeugnisses sein
Auch wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis nicht persönlich geschrieben haben, fallen Mängel in Stil und Rechtschreibung trotzdem auf Sie zurück. Denn Sie haben schließlich die Möglichkeit, diese Fehler zu reklamieren und eine korrigierte Version des Zeugnisses zu verlangen. Wenn Sie den Zeugnisverfasser freundlich auf sein Versehen hinweisen, wird er sich nicht darüber beklagen. Einer guten Personalabteilung sollten solcherlei Fehler jedoch nicht unterlaufen.
Die Formulierungen in Arbeitszeugnissen sind für den Laien häufig nur schwer zu durchschauen: Personalchefs haben eine sogenannte Geheimsprache entwickelt, mit der sie ungünstige Beurteilungen möglichst positiv klingen lassen. Wenn Ihr Chef diesen "Zeugniscode" allerdings nicht beherrscht, kann dies unter Umständen auch ein schlechten Licht auf Sie werfen. Im ehrlichen Glauben, Ihnen gute Leistungen zu attestieren, kann die Wahl einer bestimmten Formulierung von anderen Arbeitgebern als ein negatives Werturteil verstanden werden, so "FOCUS Online". Aus diesem Grund sollten Sie sicher gehen, dass ein Personalprofi das Zeugnis geprüft hat, bevor sie dieses akzeptieren.
Laut "Bild" sollten Sie auch dann stutzig werden sobald in Ihrem Arbeitszeugnis explizite Angaben zu den Themen "Fehlzeiten", "Ehrlichkeit" (außer in der Gastronomie) und "Pünktlichkeit" gemacht werden. Tadelloses Betragen wird in diesen Bereichen eigentlich als selbstverständlich erachtet – eine besondere Erwähnung könnte bei künftigen Arbeitgebern Zweifel aufkommen lassen. Karriere-Coach Jürgen Hesse rät in der "Welt" dazu, auch in solchen Fällen um eine Korrektur zu bitten. Denn: Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber beim Verfassen von Arbeitszeugnissen zwar zur Wahrheit, hält ihn aber auch dazu an, hierbei grundsätzlich wohlwollend zu sein. Im Zweifel unterliegt er der Beweispflicht.
Entschlüsseln Sie die Geheimcodes der Chefs
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