ah (CF)
Das Erbrecht auf das Vermögen des anderen erlischt bei einer Scheidung vollständig, jedoch erst wenn diese rechtskräftig ist.
Solange zwei Menschen verheiratet sind, beerben sie sich im Todesfall gegenseitig. In welcher Höhe hängt immer von der Anzahl gemeinsamer Kinder ab. Erst wenn die Scheidung vollzogen ist, tritt das Erbrecht für den Partner außer Kraft. Kinder sind natürlich lebenslang erbberechtigt. Während der Trennungsphase, die in den meisten Fällen ein Jahr andauert, bevor die Scheidung rechtskräftig wird, besteht zumindest noch ein Anspruch auf den Pflichtteil des Vermögens des Partners. Wer sich einig ist, kann darauf aber auch verzichten.
Wenn die Trennung und Scheidung länger dauert, können Sie vorsorglich ein Testament verfassen, in dem festgelegt wird, dass der andere nichts erbt. Dies ist für den Fall sinnvoll, falls der Partner noch vor dem rechtskräftigen Urteil der Scheidung versterben sollte. Denn solange die Trennung ohne Scheidung besteht, bleibt das Erbrecht für den anderen bestehen. Das Testament können Sie in einem einfachen Schriftstück verfassen und sollten es beim Notar besiegeln lassen.
Wenn die Ehepartner etwa schon ein gemeinsames Testament für den Fall des Ablebens verfasst haben, muss dieses schnellstmöglich widerrufen werden. Auch eine Abänderung ist möglich, wenn sich beide einig sind. Manche Paare haben während der Ehe sogar einen speziellen Erbvertrag abgeschlossen, der ebenfalls so schnell wie möglich aufgelöst werden sollte. Wichtig ist, bei allen Dingen bezüglich Testament, Erbverträgen und sonstigen Scheidungsangelegenheiten immer einen Anwalt und fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sich vor unerwünschten Erbverpflichtungen schützen. (Erbschaft: Das sind typische Stolperfallen)
ah (CF)
Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung