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Die sogenannten Entgeltpunkte sind ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung der Rentenhöhe eines Menschen. Das System, mit dem die "Erwerbsbiographie" bis zum Renteneintritt bewertet wird, hat 1992 die Reglungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes ersetzt.
Ein Entgeltpunkt hat seit dem 1. Juli 2011 den Gegenwert von 27,47 Euro (West) beziehungsweise 24,37 Euro (Ost). Letztere werden als Entgeltpunkte (Ost) gesondert ausgegeben. Wie das komplexe System in der Praxis Anwendung findet, ist im § 66 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beschrieben. Im Groben sind die folgenden Parameter von Bedeutung: Jeder Versicherte führt von einer versicherungspflichtigen Tätigkeit einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag an den Rentenversicherungsträger ab.
Auf Basis der gezahlten Beiträge errechnet der Rentenversicherungsträger die Entgeltpunkte. Das vorläufige Durchschnittsbruttoentgelt liegt 2011 bei 30.628 Euro. Aus diesem ergibt sich genau ein Entgeltpunkt. Wer jährlich genauso viel verdient wie der Durchschnitt aller Einzahler, bekommt jährlich einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer nur die Hälfte des Durchschnitts erzielt, bekommt dementsprechend nur 0,5 Punkte und so weiter.
Doch damit ist es nicht getan: Verschiedene weitere Faktoren – so beispielsweise Kindererziehungs- und Ausbildungszeiten, während derer der Versicherte keine oder nur wenige Beiträge leisten kann – beeinflussen das Entgeltpunktekonto.
Alle im Zuge der besagten „Erwerbsbiographie“ verdienten Entgeltpunkte werden bei der Beantragung der Rente vom Rentenversicherungsträger addiert. Anschließend wird die Gesamtpunktzahlt mit dem sogenannten Zugangsfaktor, dem Rentenfaktor sowie dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
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