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Das Elterngeld ist eine Maßnahme des Staats, mit denen Vätern oder Müttern über einen festgelegten Zeitraum finanziell unter die Arme gegriffen wird. Neben der Zahlung des eigentlichen Betrags können Sie als Eltern zudem die Anrechnung bei der Rente beantragen. Diese Regelung gilt für Kinder, die ab dem Jahr 1992 zur Welt kamen, und räumt Ihnen einen deutlichen finanziellen Vorteil ein.
Damit Sie sich die Anrechnung bei der Rente im vollen Umfang sichern können, sollten Sie den entsprechenden Antrag bereits drei Monate vor Beginn Ihrer Rentenzeit stellen. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass die Rente zeitnah und pünktlich berechnet werden kann. Im Rahmen der Anrechnung erhalten Sie als Eltern drei Jahre für die Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Diese erfolgt pro Kind mit dem vollen Umfang Ihres durchschnittlichen Einkommens.
Zudem sollten Sie als Eltern für die Anrechnung bei der Rente darauf achten, dass nicht nur das Elterngeld, sondern auch die Kindererziehungszeit zwischen dem dritten und dem zehnten Lebensjahr angerechnet wird. Hier gilt jedoch eine andere Formel, die vor allem dann greift, wenn Sie infolge der Kindererziehung lediglich in Teilzeit arbeiten konnten. Die Zeit der ersten drei Jahre wird unabhängig von der Aufnahme einer Tätigkeit für die Anrechnung bei der Rente zugrunde gelegt, und lediglich für Beamte gilt ein fixer Betrag von 27,20 Euro, um den sich die Rente für jedes Jahr der Kindererziehung erhöht.
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