kl (CF)
Die Frage, was ein Kind von seinem Taschengeld kaufen darf, ist nicht eindeutig gesetzlich festgelegt. Allerdings gibt es den so genannten Taschengeldparagraphen, der zumindest regelt, was ein Kind in welchem Alter erwerben darf. Dennoch sollten Sie mit Ihrem Sprössling darüber sprechen, was es von seinem Geld kaufen und wie viel es wann ausgeben darf.
Ein Kind darf generell kaufen, was dem monatlichen Taschengeld entspricht. Trotzdem können Eltern, deren Kind unter sieben Jahre alt ist, den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn Sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Darf ein Kind alles vom Taschengeld kaufen? (Quelle: imago)
Das ist selbst dann der Fall, wenn Ihr Kind älter als sieben Jahre ist und einen Vertrag zum Beispiel über ein Handy, ein Abo oder etwas Vergleichbares abschließt, denn es ist nur bedingt geschäftsfähig. Wenn so etwas passiert, können Sie Einspruch einlegen; dann ist der Vertrag sofort unwirksam. Allerdings gilt das nur für Beträge, die das monatliche Taschengeld überschreiten.
Kinder ab sieben Jahre sind beschränkt geschäftsfähig und können im Rahmen ihres Taschengeldes fast alles kaufen. Ist der Betrag durch Ansparung höher, bedarf es der elterlichen Genehmigung, etwas Teureres zu kaufen.
Beachtet ein Geschäftsmann diese Regel nicht, können Eltern den gekauften Gegenstand zurückbringen und das Geld zurück verlangen - selbst dann, wenn zum Beispiel die Ministereoanlage schon ausgepackt und benutzt wurde. Das bedeutet also, dass das Geschäft unwirksam wird, wenn der Kaufpreis den monatlichen Taschengeldbetrag überschreitet und Sie Einspruch einlegen. Ob Ihr Kind das Geld gespart hat, ist dabei irrelevant.
kl (CF)
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