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Bei der Höhe der Kfz-Versicherung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Neben Schadensfreiheitsklasse, Lebenslage, Alter und zurzeit noch Geschlecht werden hier die Regionalklasse sowie der Zulassungsbezirk in die Berechnung mit einbezogen, da das Risiko auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt.
Je nachdem, wo der Versicherte wohnt, wird die Höhe der Kfz-Versicherung auch bezüglich der geltenden Regionalklasse berechnet. Für welches Bundesland jeweils welche Regionalklasse gilt, kann man in der Regionalstatistik der Versicherungsanbieter bzw. auch beim GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) nachlesen, der die Klassen jährlich neu definiert. (Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung)
Mit der Regionalklasse wird jeweils ein statistischer Wert ausgerechnet, der zusätzlich zum Fahrzeugtyp den Risikofaktor in Bezug auf die örtlich vorliegenden Schadensbilanzen bestimmt. So kommt es zum Beispiel darauf an, wie viele Unfälle in den jeweiligen Regionen verursacht wurden, wie viele Fahrzeuge zugelassen sind und welche Straßenverhältnisse vorherrschen. (Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht im Überblick)
Auch Faktoren wie das individuelle Fahrverhalten, die Anzahl der Hagel- und Sturmschäden, Wildunfälle oder Diebstähle einzelner Regionen spielen eine Rolle bei der Festlegung der Regionalklasse. Je kleiner die Klasse ist, desto preiswerter fallen in der jeweiligen Region auch die Versicherungsprämien aus.
In den letzten Jahren fuhren Autofahrer aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern besonders günstig in der Versicherung. Die Stadt mit der niedrigsten Regionalklasse in Deutschland ist Bremen. Sehr teuer sind die Städte Berlin und Nürnberg, da dort deutlich mehr Unfälle passieren. (Die Deckungssumme bei der Kfz-Versicherung)
Weiterhin gibt es im Osten weniger Schadensfälle als im Süden Deutschlands, was sich auch in der Höhe der Regionalklasse bemerkbar macht. Jedes Versicherungsunternehmen ist für neue sowie für laufende Versicherungsverträge zur Hauptfälligkeit an die Zuordnung der Regionalklassen gebunden und muss die Prämien entsprechend Jahr für Jahr anpassen, sofern Änderungen vorliegen. (Rabattschutz: Keine Rückstufung im Schadensfall)
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