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Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

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Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

nw (CF)

Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist einmal jährlich zu einem bestimmten Stichtag, zum 30. November, möglich. Jeder, der mit seiner Versicherung unzufrieden ist, oder einfach ein günstigeres Angebot vorliegen hat, kann unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist den Versicherungsvertrag kündigen.

Stichtag beachten

Jedes Jahr werben Versicherungsanbieter zum Stichtag mit besonderen Angeboten, um Kunden von einem Wechsel ihrer Versicherungsgesellschaft zu überzeugen. Die Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln, sind vielfältiger Natur. Manche sind mit den Leistungen oder der Schadensabwicklung unzufrieden, andere wiederum ärgern sich über starke Beitragserhöhungen. (Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht im Überblick)

Wenn kein Fall für eine Sonderkündigung vorliegt, bleibt nur noch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Es ist sinnvoll, schon einige Zeit vor dem Stichtag die Angebote der Konkurrenz zu vergleichen, um den bestmöglichen Anbieter zu finden. Am einfachsten funktioniert das mit einem der zahlreichen Vergleichsportale im Internet, die Leistungen und Preise der Versicherer gegenüberstellen. Hier kann man den passenden Vertrag auswählen. (Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung)

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Kündigung erst nach Zusage der neuen Versicherung

Um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben, ist es sinnvoll, die ordentliche Kündigung erst dann vorzunehmen, wenn bereits eine Zusage der neuen Kfz-Versicherung vorliegt. Weiterhin muss die Kündigung zwingend zum Stichtag beim alten Versicherer vorliegen, damit sie gültig ist. Es ist nicht ausreichend, das Schreiben erst zum 30. November loszuschicken, es zählt nur das Empfangsdatum. Es wird daher empfohlen, die ordentliche Kündigung rechtzeitig sowie immer per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den Empfang zu haben. (Rabattschutz: Keine Rückstufung im Schadensfall)

 


nw (CF)  

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