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Die gesetzliche Mindestdeckung bei der Kfz-Versicherung

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Die gesetzliche Mindestdeckung bei der Kfz-Versicherung

iw (CF)

An die Kfz-Versicherung gibt es klar geregelte Anforderungen. Dazu gehört die gesetzliche Mindestdeckung. Sie schreibt vor, bis zu welcher Summe Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgedeckt sein müssen.

Gesetzliche Regeln rund um die Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung besteht aus mehreren Teilen. Der wichtigste und gesetzlich vorgeschriebene Teil ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Während die Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen werden kann, aber nicht muss, ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. (Schadensfreiheitsklasse und Schadensfreiheitsrabatt: Was ist das genau?)

Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass jedes Unfallopfer finanziell entschädigt werden kann. Aus demselben Grund wurde auch eine gesetzliche Mindestdeckung formuliert. Sie definiert die Untergrenzen der Haftungssummen, für die die Kfz-Versicherung geradestehen muss.

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So hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung

Für Schäden unterschiedlicher Art gilt jeweils eine eigene gesetzliche Mindestdeckung. Am höchsten fällt die Summe dann aus, wenn es um Personenschäden geht. In diesem Fall liegt die Deckungssumme, die von der Kfz-Versicherung garantiert werden muss, bei 7,5 Millionen Euro. Eine Million Euro muss mindestens für den Ausgleich von Sachschäden zur Verfügung stehen, für Vermögensschäden sind es immerhin noch 50.000 Euro. (Die Deckungssumme bei der Kfz-Versicherung)

Die gesetzliche Mindestdeckung gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflicht, nicht jedoch für die Teilkasko oder Vollkasko. Ob und in welchem Umfang eine Kaskoversicherung vereinbart wird, liegt im Ermessen jedes Autobesitzers. Daher gibt es hier, anders als im Bereich der Haftpflichtversicherung, auch keine gesetzlichen Vorschriften. (Rabattschutz - Keine Rückstufung im Schadensfall)

Wenn die Mindestdeckung nicht ausreicht

In den allermeisten Fällen sind die Schäden durch einen Unfall sehr viel geringer als die gesetzliche Mindestdeckung. Lediglich bei sehr großen Unfällen kann es theoretisch vorkommen, dass die gesetzliche Mindestdeckung überschritten wird. Die Differenz zwischen dem tatsächlich entstandenen Schaden und der Leistung der Versicherung muss der Versicherte dann aus eigener Tasche bezahlen. (Die Deckungskarte - früher Doppelkarte - als Bestätigung)

Um dieses Risiko auszuschließen, besteht die Möglichkeit, eine Kfz-Versicherung mit unbegrenzter Deckung abzuschließen. In diesen Tarifen, die in der Regel für einen geringfügig höheren Beitrag zu haben sind, gibt es keine Deckelung der Leistungen.


iw (CF)  

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