aj (CF)
Der Warnblinker wird in der Praxis häufig genutzt, um beim Parken anzuzeigen, dass man nur kurz halten möchte. Das Parken im absoluten Halteverbot ist allerdings zu jeder Zeit verboten. Am rechtlichen Tatbestand ändert sich deswegen kaum etwas.
Besonders in deutschen Großstädten sind Autofahrer oft mit Platzmangel konfrontiert. Wenn Sie einen schnellen Gang zur Post erledigen müssen bietet sich nur selten eine Parkbucht. Deswegen bleibt vielen Fahrern kaum etwas anderes übrig, als sich für eine kurze Zeit ins Halteverbot zu stellen.
Leider ist der Irrglaube verbreitet, dass sich durch die Benutzung der Warnblinkanlage eine Verbesserung der Situation ergibt. Dies ist jedoch völlig falsch und führt dazu, dass sich weitere Nachteile für Sie ergeben können. Ein Parkverstoß ist auch mit einem blinkenden Auto noch ein Vergehen im Straßenverkehr. Das einzige Ziel kann es deswegen nur sein, eine ankommende Politesse zu besänftigen. Vielleicht haben Sie hierdurch Glück, dass ein Abschleppdienst nicht unmittelbar beauftragt wird.
Von der juristischen Seite her darf der Warnblinker nur genutzt werden, wenn eine Panne am eigenen Auto vorliegt, ein anderes Auto abgeschleppt wird oder eine Gefahrenstelle existiert. Der letzte Fall ist besonders für die Autobahn wichtig. Wenn Sie auf einen Stau treffen, können die Autos hinter Ihnen auf die Probleme hingewiesen werden.
Wird der Warnblinker in einem anderen Fall benutzt, handelt es sich um einen missbräuchlichen Einsatz. Insgesamt bleibt Ihnen als Autofahrer nicht mehr als die Hoffnung auf eine nette Politesse. Aufgrund der vielen Fällen in deutschen Innenstädten sollten Sie sich hierauf jedoch nicht unbedingt verlassen.
aj (CF)
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