kk (CF)
Um eine Scheidung vollziehen zu können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, zunächst noch das Trennungsjahr abzuwarten. Doch wie genau ist der Ablauf bei einer Scheidung und was hat es mit dem Jahr der Trennung wirklich auf sich?
Ohne Trennungsjahr geht es nicht, doch die wenigsten wissen eigentlich, welcher Ablauf zu beachten ist. Um die Scheidung offiziell einzureichen, benötigt man einen Anwalt, der auch die notwendigen Unterlagen zusammenstellt. Beide Ehepartner müssen in der Scheidung ihre Ansprüche geltend machen, indem sie zum Beispiel die gemeinsam bewohnte Wohnung oder auch einen Teil der restlichen Güter behalten möchten. Gibt es gemeinsame Kinder, muss auch das Sorgerecht geklärt werden. Liegt ein Ehevertrag vor, in dem eine Gütertrennung vereinbart wurde, läuft das Verfahren in der Regel sehr viel einfacher ab, als wenn dies vor der Eheschließung versäumt wurde. Erst wenn das Trennungsjahr komplett abgelaufen ist und alle Dinge bezüglich Unterhalt und Kindersorgerecht geklärt sind, wird die Scheidung rechtsgültig abgewickelt.
Damit das Trennungsjahr beginnen kann, ist es notwendig, dass die Partner nicht mehr zusammenwohnen. Alle Ansprüche laufen in diesem Jahr weiter. Dies betrifft zum Beispiel Rentenansprüche, die man durch den Partner hat. Natürlich ist es auch möglich, dass sich Paare innerhalb des Trennungsjahres noch mal umentscheiden und sich überlegen, die Ehe doch noch fortzuführen. Solange das Jahr noch nicht abgelaufen und die Scheidung noch nicht rechtsgültig ist, stellt dies auch kein Problem dar. Manchmal ist es auch so, dass die räumliche Trennung bewirkt, dass man wieder mehr Raum hat und sich neu in den Partner verlieben kann.
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Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung