oh (CF)
Jede dritte Ehe wird geschieden, die Tendenz ist steigend. Der Ablauf einer Scheidung kann für die Beteiligten sehr belastend sein. Um so wichtiger ist es, ihn zu kennen, sodass die gerichtliche Auseinandersetzung für die ehemaligen Partner so erträglich wie möglich wird.
Beim Antrag auf Scheidung muss zunächst berücksichtigt werden, ob beide Ehepartner deutsche Staatsbürger sind. Ist dies der Fall, wird die Ehe nach deutschem Recht geschieden. Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsbürger, erfolgt der Ablauf einer Scheidung im Regelfall ebenfalls nach deutschem Recht. Ist die Eheschließung im Ausland getätigt worden, kann eventuell auch das Scheidungsrecht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommen. Sind beide Ehepartner Ausländer gleicher Nationalität gilt das Scheidungsrecht des Herkunftslandes.
Einer der Ehepartner muss einen Antrag zur Scheidung einreichen, damit das Verfahren zur Scheidung eingeleitet werden kann. Ein beauftragter Rechtsanwalt reicht den Antrag dann beim Familiengericht ein. Das Gericht holt Angaben zum Versorgungsausgleich ein. Sind diese Auskünfte bei Gericht eingegangen, wird ein Scheidungstermin anberaumt. Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Kriterien ab - dies kann zwischen wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren schwanken. Das Verfahren dauert erfahrungsgemäß länger, wenn einer der Ehepartner nicht geschieden werden möchte. Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn das Gericht das Scheidungsurteil in Anwesenheit beider Ehepartner verkündet.
oh (CF)
Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung