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Wer die Ladung zu einem Gerichtstermin nicht ernst nimmt oder gar vergisst, riskiert in letzter Konsequenz ein so genanntes Versäumnisurteil. In diesem Fall wird im Rahmen eines Zivilprozesses auch in Ihrer Abwesenheit geurteilt.
Die meisten Menschen dürften im Laufe des Lebens schon Mal mit einer Rechtsstreitigkeit befasst gewesen sein. Tritt man als Kläger an, erhält die Gegenseite irgendwann die Ladung zu einem Gerichtstermin. Beide Parteien müssen dann vor dem Richter erscheinen und über eine Lösung der Streitigkeit verhandeln. Auch der Kläger muss natürlich vor Ort sein. Da er die Klage in Gang gesetzt hat, bleibt er dem Termin für gewöhnlich nicht fern.
Deutlich häufiger kommt es vor, dass der Beklagte nicht zum angegebenen Termin erscheint. Sofern es sich um einen Zivilprozess handelt und der Beklagte unentschuldigt nicht erscheint, kann als Konsequenz ein Versäumnisurteil ergehen. Wenn es um Geld geht, ist das Versäumnisurteil gleichbedeutend mit einem vollstreckbaren Titel.
In einem solchen Fall haben Sie das Nachsehen und werden über den Ausgang der Verhandlung schriftlich unterrichtet. Voraussetzung für ein „unentschuldigtes Fehlen“ ist laut Gesetzgeber eine Ladungsfrist von mindestens einer Woche. Die Einhaltung dieser Frist wird über eine Zustellurkunde überprüft.
Natürlich gibt es Ausnahmefälle, die ein Erscheinen vor Gericht entschuldigen. Wichtig ist nur, dass Sie diese rechtzeitig und in Schriftform anzeigen. Zu den so genannten „erheblichen“ Gründen zählt vor allem die Arbeitsunfähigkeit, die mit einem entsprechenden Attest belegt werden muss.
Nicht näher definierte Geschäftstermine oder ein leichter Schnupfen gelten dagegen nicht als erheblicher Grund. Wer trotzdem fernbleibt, muss mit der Konsequenz Versäumnisurteil fest rechnen.
Hier erfahren Sie, was eine öffentliche Rechtsauskunft ist
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