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Im Straßenverkehr ist Blinken in jeder Abbiege- und Überholsituation Pflicht. Doch obwohl bereits in der Fahrschule das Mantra "Spiegel, Blinker, Schulterblick" gepredigt wird, ist es längst nicht für alle Verkehrsteilnehmer selbstverständlich. Nicht selten verursachen "Blinkmuffel" durch ihre Unachtsamkeit extreme Gefahrensituationen.
Bereits seit Jahren beobachten Automobilclubs und Gesetzeshüter einen Verfall der „Blinksitten“: Jüngsten Umfragen zufolge blinkt ein Drittel der hiesigen Autofahrer falsch, zu spät oder gar nicht – eine erschreckende Zahl, die im Extremfall Leben kosten kann. Besonders erstaunlich ist der Trend angesichts der Tatsache, dass Blinken eigentlich eine ganz selbstverständliche Pflicht ist, die in der Fahrschule besonders einprägsam gelehrt wird. Auch sind die dazugehörigen Regeln äußerst simpel: Der Autofahrer hat beim Ein- und Ausparken, beim Anfahren vom Straßenrand, beim Wechsel von Fahrspuren sowie bei Überhol- und Wendemanövern zu blinken. Kurzum: Der Schalter links vom Lenkrad gehört bei jedem Abkommen von der geraden Fahrbahn betätigt.
Im täglichen Straßenverkehr der Innenstadt dauert es nicht lange, bis man das erste Blinker-Vergehen beobachtet: Im Kreisverkehr beispielsweise muss man beim Einfahren nicht blinken, den technisch gesehen ist das Befahren eines solchen kein „Abbiegen“ im klassischen Sinne. Beim Ausfahren ist Blinken dagegen Pflicht, da die folgenden Autofahrer nicht wissen können welche der Ausfahrten Sie benutzen möchten.
Richtig gefährlich wird es beim Anfahren aus dem Stand: Wer beispielsweise aus der Parklücke in den fließenden Verkehr einfahren möchte, muss nicht nur blinken, sondern besonders achtsam nach hinten schauen – der kurze Blick in den Spiegel reicht nicht aus. Übrigens: Die Straßenverkehrsordnung straft falsches Blinken mit 10 bis 30 Euro.
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