Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Ratgeber > Finanzen > Recht & Steuern >

Betreuungsunterhalt - Das sollten Sie wissen

...
Drucken Drucken

Betreuungsunterhalt: Das sollten Sie wissen

me (CF)

Die gesetzlichen Reglementierungen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB wurden im Zuge der Reform 2007/2008 deutlich überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Dem betreuenden Elternteil steht ab der Geburt des Kindes ein grundsätzlicher Unterhaltungsanspruch für die Dauer von drei Jahren zu.

Erwerbstätigkeit in den ersten drei Jahren nicht zumutbar

Da sich dieser Elternteil um das Kind kümmern muss, kann ihm in diesem Zeitraum keine Eigenerbwebstätigkeit abverlangt werden. Spannend bleibt die Frage, wie die Neureglung nach Ablauf der drei Jahre fortgeführt wird: Ob der Einstieg direkt mit dem Ablauf der „Sperrfrist“ einhergehen muss, hat der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Da ein abrupter Wechsel zurück in die Arbeitswelt höchstens nach dem Mutterschutz möglich wäre, dürfte ein gestufter Übergang wohl realistisch sein. Im Hinblick darauf ist es von Bedeutung, ob die Kinder / das Kind wegen der Trennungssituation der Eltern fortan noch in besonderem Maße betreuungsbedürftig sind. Dabei ist auch abzuwägen, ob eventuell adäquate Betreuungsmöglichkeiten für die Dauer der Berufsausübung vorhanden sind.

Verlängerung nur aus „kindsbezogenen Gründen“

Die Verlängerung des Betreuungsunterhalts kommt nur unter Berücksichtigung „kindsbezogener Gründe“ (Belange der Kinder nach § 1570 Abs. 2 BGB) in Frage. Diese Gründe muss der betreuende Elternteil ausführlich darlegen und nachweisen. Erheblich für die Entscheidung sind die internen Vereinbarungen der beiden Elternteile während der vergangenen Ehe: Hat beispielsweise ein Elternteil einst seine eigene Erwerbstätigkeit für die Kindserziehung dauerhaft aufgegeben, muss ihm ein längerer Betreuungsunterhaltsanspruch gewährt werden. In einem solchen Fall spricht der Gesetzgeber von der so genannten „nachehelichen Solidarität“, einer Art ungeschriebener Fairness zwischen den Elternteilen. Eine akkurate Darlegung der einstigen Lebensplanung ist jedoch häufig sehr schwierig.


me (CF)  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Betreuungsunterhalt - Das sollten Sie wissen" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Betreuungsunterhalt - Das sollten Sie wissen" gefallen hat.

 
Stellen Sie Ihre Frage an alle Leser.
Stellen Sie Ihre Frage
100 Zeichen frei
4000 Zeichen frei
Beliebteste Fragen zu "Finanzen"

DAX
Wo der DAX gerade notiert
DAX-Parkettkamera (Foto: imago)

Verfolgen Sie den DAX live von der Parkettkamera in Frankfurt.
Jetzt starten

Altersvorsorge
Wann Riestern lohnt
Junge Frauen profitieren bei der Riesterrente (Foto: imago)

Berufseinsteiger, Mütter und Häuslebauer profitieren. Ratgeber

Jobs
Jobs im Steuerwesen
Jobs im Steuerwesen (Foto: dpa)

Jetzt in der Buchhaltung oder im Steuerwesen bewerben. Jobsuche starten



Community
Sie fragen, User antworten
Frage & Antwort Community von ratgeber.t-online.de (Quelle: t-online.de)

Testen Sie die Community von ratgeber.t-online.de. hier anmelden

Finanzen
Welche Versicherung ist wirklich notwendig?
Versicherungen sind in unserer Gesellschaft unerlässlich (Foto: imago)

Hausrat, Haftpflicht & Co.: Was Sie brauchen. Versicherung

Finanzen
EC-Karte verloren, GEZ kündigen?
Mit den richtigen Tipps haben Sie Ihre Finanzen im Griff (Foto: imago)

Aufgepasst: Tipps rund um Ihren Geldbeutel. Finanztipps

Partner-Angebot
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz für Beruf, Privatbereich, Verkehr, Wohnung und Haus. (Quelle: Transparo.de)

Unabhängig und anonym vergleichen und bares Geld sparen.
Vergleich starten


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige