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Besteuerung bei der Betriebsrente: Jede Rente ist anders

ps (CF)

Die Besteuerungsvorteile bei einer Betriebsrente sind ein wesentlicher Pluspunkt eines solchen Altersvorsorgemodells: Beträge, die als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse geleistet werden, bleiben grundsätzlich steuerfrei.

So wird die Betriebsrente steuerlich behandelt

Davon abgesehen gibt es bei Pensionskassen, Pensionsfonds sowie Direktversicherungen (seit 2005) immerhin ein Steuerprivileg: Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die Beträge steuerfrei. Im Jahr 2011 entspricht dies immerhin einem Maximalbetrag von 2.640 Euro.

Darüber hinaus werden die Beiträge bis zu weiteren 1.800 Euro steuerfrei behandelt. Schließlich besteht noch eine Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten sind die Beträge komplett sozialversicherungsfrei. Bei allen anderen Modellen liegt die Grenze bei 2.640 Euro.

Auch Riester-Förderung bringt Besteuerungsvorteile

Eine weitere Alternative ist die Riester-Förderung, die mit der Betriebsrente kombiniert werden kann: Hierbei leisten Sie die Beiträge aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen. Dafür können Sie diese als Sonderausgabe absetzen und kommen weiterhin in den Genuss der staatlichen Zulagen. Ist das Renteneintrittsalter erreicht, kommt es zur Auszahlung.

Besteuerung nach der Auszahlung

Beiträge aus Betriebsrenten und Unterstützungskassen werden fortan als „Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit“ behandelt und müssen komplett versteuert werden. Zuvor dürfen Sie den sogenannten „Versorgungsfreibetrag“, den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie einen Pauschalbetrag von 102 Euro abziehen.

Sofern Sie Leistungen aus Pensionsfonds, der Pensionskasse oder Direktversicherungen beziehen, müssen Sie diese – sofern die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei waren – fortan als „sonstige Einkünfte“ versteuern. Das gilt übrigens auch, wenn Sie die Riester-Förderung in Anspruch genommen haben.


ps (CF)  

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