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Beschwerden - Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

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Beschwerden: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

rk (CF)

Wer regelmäßig seine Versicherungsbeiträge zahlt, geht davon aus, dass die Kfz-Versicherung im Schadensfall auch einspringt. Legen Sie Beschwerde ein, wenn es doch mal zu Schwierigkeiten kommt und die Versicherung nicht zahlen will!

Beschwerde einlegen: Ombudsmann

Wenn es um das Bezahlen von Schadensfällen geht, kann es bei einigen Kfz-Versicherungen auch mal zu Problemen bei der Abwicklung kommen. Doch dagegen können Sie etwas unternehmen, indem Sie Beschwerde einlegen, um an Ihr Recht zu kommen. Prüfen Sie zunächst genau in Ihren Versicherungsunterlagen, ob Sie wirklich berechtigt sind, Forderungen zu stellen. Sind Sie im Recht, sollten Sie zunächst einen Brief per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen senden, in dem Sie um eine Stellungnahme zum Sachverhalt bitten. Nachweise über den Schriftverkehr sind zu Beweiszwecken stets aufzubewahren. (Schadensfreiheitsklasse und Schadensfreiheitsrabatt: Was ist das genau?)

Sollte auf dem Schriftweg keine Klärung erreicht werden, ist der Kontakt zu einem unabhängig tätigen Ombudsmann, der für die Schlichtung zwischen Versicherungen und Kunden zuständig ist, eine weitere Möglichkeit, um das Problem zu lösen. Sieht Sie der Ombudsmann im Recht und liegt der Streitwert unter 10.000 Euro, gibt er an die Kfz-Versicherung einen bindenden Schiedsspruch ab. Liegt der Streitwert höher, gibt er eine Empfehlung ab. (Rabattschutz - Keine Rückstufung im Schadensfall)

Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung
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Wo Sie noch Beschwerde einlegen können

Eine weitere Möglichkeit ist die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Sie überprüft, ob die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben einhält. Zwar entscheidet die Bafin nicht, jedoch hat allein die Beschwerde Versicherungskunden bereits oft geholfen, ihr Recht durchzusetzen. Wenn Sie die Bafin kontaktieren, müssen Sie jedoch mit einer Wartezeit von rund zwei Monaten rechnen, bis Sie eine Antwort erhalten. (Die Deckungskarte - früher Doppelkarte - als Bestätigung)

Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen natürlich auch der Gang zum Anwalt, jedoch sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie wirklich im Recht sind: Prozesse gegen Kfz-Versicherungen können sehr langwierig sein und von hohen Kosten begleitet werden. Gerade wenn die Ergebnisse von Ombudsmann und Bafin nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen sind, sind wahrscheinlich auch die Chancen auf ein erfolgreiches Gerichtsverfahren gering.


rk (CF)  

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