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Begleitetes Fahren - Worauf Sie achten sollten

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Begleitetes Fahren: Worauf Sie achten sollten

mb (CF)

Begleitetes Fahren kann junge Menschen mit Bedacht in die Gefahren und Finessen des Straßenverkehrs einführen. Beachten Sie jedoch, dass nicht jede Person mit einem Führerschein als Begleitperson in Frage kommt: So muss die jeweilige Person über 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre Fahrpraxis aufweisen.

Begleitetes Fahren – ein erfolgreiches Experiment

Begleitendes Fahren: Darauf sollten Sie achten. (Foto: imago)

Begleitendes Fahren: Darauf sollten Sie achten. (Foto: imago)

In den USA dürfen Teenager schon lange ab dem 16. Lebensjahr den Führerschein machen. In Deutschland dagegen stand jahrelang zur Debatte, ob ein begleitetes Fahren als Zwischenstufe zum vollwertigen Führerscheinerwerb mit der Volljährigkeit eingeführt werden soll. Was anschließend als Pilotprojekt in einzelnen Bundesländern seinen Anlauf nahm, wird mittlerweile sehr erfolgreich praktiziert: Junge Fahrer, die durch begleitetes Fahren an die Praxis im Auto herangeführt wurden, bauen nachweislich weniger Unfälle und füllen sich mit dem vollen Führerscheinerwerb deutlich sicherer im Umgang mit dem jeweiligen Fahrzeug. (Die finanziellen Vorteile des Führerscheins mit 17)

Die Vorgehensweise ist recht simpel: Der Führerscheinanwärter darf seine Prüfung im 17. Lebensjahr absolvieren. Besteht er diese, erhält er eine Prüfbestätigung, die er fortan beim Bewegen eines Kraftfahrzeugs mitführen muss. Diese Prüfbestätigung wird dann nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres in einen normalen Führerschein umgewandelt. (Über 23.000 Jugendliche haben Führerschein mit 17 erworben)

Besondere Anforderungen an Begleitperson beachten

Eine wichtige Einschränkung ist die Begleitpersonen-Pflicht: Der Führerscheinanwärter darf mit der Prüfbestätigung niemals alleine losfahren. Ebenso kann kein gerade volljähriger Kumpel am Beifahrersitz Platz nehmen. Vielmehr muss die Begleitperson über 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre lang den Führerschein sowie ein sauberes Register in Flensburg aufweisen. „Sauber“ bedeutet in diesem Fall, dass der Punktestand nicht höher als drei sein darf. Beachten Sie bitte: Der Stichtag für den Punkte-Check ist das Ausstellungsdatum der Prüfbescheinigung.


mb (CF)  

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