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BAföG-Bedarf für Schüler an Fachschulen

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BAföG-Bedarf für Schüler an Fachschulen

jh (CF)

Der BAföG-Bedarf für Schüler an Fachschulen wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Wer einen eigenen Haushalt führt, bekommt mehr als ein Schüler, der bei seinen Eltern wohnt. Die Leistungen sind unabhängig vom tatsächlichen Bedarf gesetzlich gedeckelt.

So wird der BAföG-Bedarf ermittelt

Bei der Berechnung des BAföG-Bedarfs, Stand 2011, werden nicht die tatsächlichen Ausgaben zugrunde gelegt, die ein Schüler oder Student hat. Vielmehr gibt es pauschale Sätze, die in Abhängigkeit von den jeweiligen Lebensverhältnissen gezahlt werden. Es gibt einen Grundbedarf, der von der Art der Ausbildung abhängt. Dazu kommen bei Bedarf eine Wohnpauschale sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann und zur Vertiefung seiner Kenntnisse eine Fachschule besucht, bekommt mehr als ein Schüler der Fachschule ohne vorherige Berufsausbildung.

Bedarf für Fachschüler mit Berufsausbildung

Schüler einer Fachschule mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erhalten einen Grundbeitrag von 348 Euro. Für die Krankenversicherung ist ein Zuschlag von 62 Euro monatlich vorgesehen, für die Pflegeversicherung kalkuliert der Gesetzgeber zusätzlich 11 Euro ein. Ohne eigenen Hausstand kommt Wohngeld in Höhe von 49 Euro hinzu, mit eigenem Haushalt in Höhe von 224 Euro. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 470 Euro für Fachschüler, die bei ihren Eltern wohnen, und von 645 Euro für Fachschüler mit eigenem Hausstand. (Krankenversicherung und Pflegeversicherung beim BAföG)

Fachschüler ohne Berufsausbildung erhalten weniger

Wer ohne vorherige Berufsausbildung eine Fachschule besucht, bekommt einen Grundbeitrag in Höhe von 216 Euro ohne eigenen Hausstand beziehungsweise von 465 Euro, wenn er eine eigene Wohnung unterhält. Die Zuschläge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind dieselben. Unter dem Strich führt das für Schüler an Fachschulen ohne abgeschlossene Berufsausbildung zu einem Höchstbetrag von 289 Euro ohne eigenen Haushalt und 538 Euro mit eigenem Hausstand. (Wie hoch ist der Grundbedarf beim BAföG?)


jh (CF)  

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