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Der BAföG-Bedarf für Schüler an allgemeinbildenden Schulen beträgt maximal 538 Euro. Um Leistungen zu erhalten, muss der Schüler allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.
Schüler an allgemeinbildenden Schulen können dann BAföG erhalten, wenn sie einen eigenen Hausstand führen. Wer bei den Eltern wohnt, hat keinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Der Stand seit 2011 ist, dass für Schüler mit eigenem Haushalt ein Grundbedarf von 465 Euro vorgesehen ist. Hinzu kommen 62 Euro als Zuschlag für die Krankenversicherung und 11 Euro für die Pflegeversicherung. Unter dem Strich können Schüler an allgemeinbildenden Schulen also einen maximalen BAföG-Bedarf von 538 Euro pro Monat erhalten, so der Stand 2011. Bevor Geld fließt, prüft die Behörde allerdings, ob eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist. (BAföG-Bedarf für Schüler an Fachschulen)
Anspruch auf BAföG-Leistungen haben Schüler nämlich nur, wenn sie beispielsweise von der Wohnung ihrer Eltern aus keine zumutbare Ausbildungsstätte erreichen können. Ebenso erfüllt ein Schüler die Voraussetzung, wenn er einen eigenen Haushalt führt, in dem er mit mindestens einem Kind zusammenlebt. Auch wer verheiratet ist, geschieden oder mit dem Lebenspartner im eigenen Haushalt lebt, hat ebenfalls Anspruch auf BAföG-Zahlungen.
Wenn Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit den BAföG-Leistungen die tatsächlichen Kosten ihrer Wohnung nicht decken können, haben sie unter Umständen die Möglichkeit, einen Wohnkostenzuschuss zu beantragen.
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