mk (CF)
Die gesetzlichen Regelungen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft unterscheiden sich in vielen Bereichen von denen des Eherechts. Das betrifft auch die Aufhebung bzw. die Scheidung. Diese kann bei einer Lebenspartnerschaft spontan erfolgen, und so kann es oftmals passieren, dass Paare nach einer Versöhnung die Aufhebung rückgängig machen möchten. Mit einigen Tipps ist dies problemlos möglich.
Wenn Sie eine Aufhebung rückgängig machen möchten, weil die Lebenspartnerschaft wieder funktioniert und es zu einer Versöhnung gekommen ist, so bedarf es in den meisten Fällen eines Besuchs bei einem Notar. Das liegt daran, dass auch die Aufhebung ein formeller juristischer Akt ist und die Wiedereinsetzung ebenfalls formalen Kriterien genügen muss.
Sollten Sie die Aufhebung rückgängig machen wollen, ist es jedoch nicht immer vonnöten, dass hierzu juristischer Beistand herbeigerufen wird. Zwar wird die Erklärung der Aufhebung von einem Notar aufgenommen und auch besiegelt, es bedarf jedoch zusätzlich eines Rechtsanwalts, der einen Aufhebungsantrag stellt. Wird dieser Rechtsanwalt nicht beauftragt, so ist die Aufhebung sowieso nicht rechtskräftig, und entsprechend besteht kein Anlass, die Aufhebung rückgängig zu machen. Zudem werden sich nur die wenigsten Partner wünschen, dass die Versöhnung in einer Lebenspartnerschaft mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, weswegen auch die Aufhebung stets wohlüberlegt sein sollte.
mk (CF)
Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung