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Einer der bekanntesten Mythen in Deutschland betrifft den Auffahrunfall. Es wird geglaubt, dass die Schuld immer beim Hintermann liegt. In der Praxis ist diese Annahme jedoch nicht immer korrekt.
Um ein wenig Licht in die Sache zu bringen, eignet sich ein Blick in die Gesetze. Hier ist eindeutig geregelt, wer bei einem Autounfall Schuld hat. Juristisch gesehen hat immer der Fahrer eine Schuld, welcher vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstößt.
Dennoch hat sich der Mythos aufgrund von bestehenden Tatsachen verbreitet. In sehr vielen Auffahrunfällen ist eine überhöhte Geschwindigkeit oder der zu geringe Sicherheitsabstand die Unfallursache. In der Fahrschule wird jedem Fahranfänger beigebracht, einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Ob das zu schnelle Fahren durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschieht, ist nur noch nebensächlich. Klar ist allerdings, dass eine der beiden Tatsachen meist zutrifft.
Im Einzelfall kann sich die These auch als falsch herausstellen. Gründe hierfür sind beispielsweise eine grundlose Vollbremsung des Vordermanns. Stellen Sie sich vor, ein Auto fährt bei einer grünen Ampel los. Nach nur wenigen Metern wird grundlos gebremst, wodurch ein Auffahrunfall entsteht. In dieser Situation war Ihr Verhalten als Hintermann sicherlich korrekt. Leider müssen Sie diese Tatsache in einer Analyse beweisen.
Knifflig wird es besonders, wenn Tiere sich auf die Fahrbahn verirren. Während ein Igel oder der Frosch nicht als Grund ausreichen, darf bei einem Reh gebremst werden. Bei kleineren Tieren müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen Teile der Kosten auferlegt werden.
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