jk (CF)
Minijobber sind keineswegs von der Förderung durch die Riester-Rente ausgeschlossen. Dennoch ist die Gesamtlage ein wenig komplizierter als bei regulären Angestellten, da Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel keinen eigenen Anteil in die Rentenkasse einzahlen.
Ansprüche auf eine Förderung durch die Riester-Rentehaben nur jene Personen, die auch aktiv in die Rentenkasse einzahlen. Bei Minijobbern zahlt allerdings ausschließlich der Arbeitgeber einen Anteil in die Rentenversicherung ein. Diese Versicherungsfreiheit wurde deswegen geschaffen, um das ohnehin geringe Einkommen nicht weiter zu belasten.
Aus diesem Grund entstehen hieraus geringere Ansprüche im Vergleich zu Personen, die einen sogenannten Eigenanteil leisten. Wenn Sie sich für die Riester-Rente interessieren, können Sie jedoch freiwillig auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten. Dann müssen Sie allerdings einen gewissen Teil selbst in die Rentenkasse einzahlen.
Auch als Minijobber in einem privaten Haushalt können Sie ein vollwertiges Mitglied im Rentensystem werden. Allerdings ist der Arbeitgeberanteil in diesem Bereich deutlich niedriger. Aus diesem Grund schrecken viele Menschen vor einer solchen Einzahlung zurück. Ohne das Leisten von Eigenanteilen ist es allerdings nicht möglich, in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung zu kommen.
Tipp: Wenn Sie dauerhaft in einem Minijob beschäftigt sind, kann sich ein privater Vorsorgeplan in der Zukunft jedoch auszahlen.
jk (CF)
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