kf (CF)
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit kommt infrage, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und weitere Bedingungen erfüllen. Ab 2012 gilt das aber nur noch für Personen, die vor 1952 geboren wurden, da diese Altersrentenart dann abgeschafft wird.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit fällt wohlgemerkt geringer aus als die „normale“ Rente. Auch bleibt die Rentenkürzung nach dem Eintritt dauerhaft und führt damit auch zu einer geringeren Hinterbliebenenrente nach dem Ableben des Rentners. Für den Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden: So muss das 60. Lebensjahr bereits vollendet und die Wartezeit von 15 Jahren („Mindestversicherungszeit“) erfüllt sein. In den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente müssen mindestens acht Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse geleistet worden sein.
Die Voraussetzungen und Anforderungen sind kompliziert (Quelle: imago)
Als wäre es noch nicht kompliziert genug, nehmen die Voraussetzungen damit noch kein Ende: Sie qualifizieren sich für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn Sie bei Beginn der Rente arbeitslos sind und es bereits mindestens 52 Wochen lang nach Vollendung des Lebensalters von 58,5 Jahren waren. Alternativ dazu sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn Sie mindestens 24 Monate lang Altersteilzeitarbeit geleistet haben. Altersteilzeit wird dabei wie folgt definiert: Der Versicherte muss mindestens 55 Jahre alt sein und seine Arbeitszeit um mindestens 50% reduzieren. Gleichzeitig muss sein Altersteilzeitentgelt durch den Arbeitgeber um mindestens 20% aufgestockt werden. Schließlich muss der Arbeitgeber auch zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Wer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bezieht, darf außerdem die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich nicht überschreiten. Diese Grenze gilt wohlgemerkt nur bis zum 65. Lebensjahr.
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