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Die Altersrente für langjährig Versicherte kommt für Menschen infrage, die bereits das 63. Lebensjahr vollendet und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben. In einem solchen Fall kann jene Personengruppe also bereits vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen.
Soll die Rente vorzeitig in Anspruch genommen werden, werden die Bezüge allerdings für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr beantragt wird, um 0,3 Prozent gekürzt.
Beispiel: Nehmen Sie die Rente einen Monat vor dem Rentenalter 65 in Anspruch, wird sie nur um 0,3 Prozent gekürzt. Gehen Sie dagegen zwei Jahre zuvor in Rente, summiert sich die Kürzung auf 7,2 Prozent. Diese Kürzung erfolgt wohlgemerkt dauerhaft und reduziert auch die Hinterbliebenenrente nach dem Ableben des Rentners.
Neben den bereits genannten Voraussetzungen dürfen die Kandidaten die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich bislang nicht überschreiten. Diese Obergrenze gilt allerdings nur bis zum 65. Lebensjahr.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Altersgrenze bei der Altersrente für langjährig Versicherte für Menschen ab dem Jahrgang 1949 ab 2012 auf ein Eintrittsalter von 67 Jahren angehoben wird.
Versicherte, die den sogenannten „Vertrauensschutz“ genießen, sind davon teilweise oder ganz ausgenommen. Ob Sie einen solchen Vertrauensschutz beanspruchen dürfen, erfahren Sie auf Nachfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Den Antrag auf eine Altersrente für langjährig Versicherte sollten Sie möglichst innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats stellen, in dem die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, um kein Geld zu verschenken.
mà (CF)
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