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Eine spezielle Altersrente für Frauen kommt für diejenigen infrage, die vor 1952 geboren sind und einen Abschlag von 18 % in Kauf nehmen möchten. Ist dies der Fall, ist der Renteneintritt bereits zum 60. Lebensjahr möglich.
Eine wichtige Voraussetzung ist weiterhin die Erfüllung einer Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren. Davon müssen mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nach dem 40. Lebensjahr geleistet worden sein. Während der Rente darf außerdem eine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht überschritten werden.
Wer 1952 oder später geboren wurde und mindestens 35 Jahre rentenversichert ist, kann die Altersrente für Frauen frühestens zum 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Auch dieses Modell zieht Abschläge nach sich, die wohlgemerkt dauerhaft verbleiben. Wer dagegen noch keine 35 Jahre rentenversichert ist, kann nur die abschlagsfreie Regelaltersrente beantragen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Altersgrenze zwischen 2012 und 2029 stufenweise von 65 auf 67 ansteigt. Wer Angehörige pflegt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der versicherungsrechtlichen Vorgaben der Altersrente für Frauen geltend machen. Nebenbei ist in diesem Fall aber nur eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit erlaubt.
Als Pflegeperson sind Sie dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn Sie eine pflegebedürftige Person mindestens 14 Stunden pro Woche daheim pflegen und dafür kein Entgelt erhalten. Zuvor muss die gepflegte Person aber nicht nur einen Antrag auf Pflegeleistungen, sondern auch für die Pflegeperson stellen.
sk (CF)
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