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Alles was Sie über Mieterhöhung wissen müssen

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Alles was Sie über Mieterhöhung wissen müssen

bp (CF)

Jeder Vermieter hat das Recht, eine Mieterhöhung im Laufe des Mietvertrages durchzuführen. Abhängig ist dies von ortsüblichen Vergleichsmieten. Das heißt, die Miete darf an vergleichbare Wohnungen im Ort angepasst werden. Eine Erhöhung muss schriftlich und mit einer Begründung erfolgen.

Mieterhöhung: Wann kann der Vermieter erhöhen?

Der Vermieter kann sich auf einen Mietspiegel berufen oder Vergleichswohnungen (mindestens drei) anführen, für die jetzt schon der erhöhte Mietpreis bezahlt wird. Außerdem kann er sich auf einem Sachverständigengutachten berufen. Der Mietspiegel, den es seit 2001 gibt, ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt worden und von den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern anerkannt worden. Wenn es in der Stadt einen Mietspiegel gibt, muss die Vermieter bei der Mieterhöhung auf diesen zurückgreifen. Werden Vergleichswohnung als Grund angeführt, müssen trotzdem die Zahlen des Mietspiegels im Anschreiben genannt werden.

Die Wohnung im Vergleich

Eine Vergleichsmiete kann nicht einseitig bestimmt werden. Der Mieter muss einer Erhöhung auf dieser Art zustimmen, oder er wird per Gerichtsbeschluss zur Zustimmung verurteilt. Ausnahme: Wenn die Erhöhung vorschriftsmäßig ist und die Jahresspeerfrist und die Kappungsgrenze eingehalten worden sind. Jahresspeerfrist bedeutet: Der Einzug oder die letzte Mieterhöhung aufgrund einer ortsüblichen Vergleichsmiete liegt mindestens 12 Monate zurück. Kappungsgrenze heißt, der Vermieter darf eine im Vergleich niedrige Miete nicht auf einmal anheben. Der Mietpreis der Wohnung darf in drei Jahren höchsten um 20 Prozent steigen.

Es gibt Ausnahmen: Wenn eine Staffelmiete, ein Indexmietvertrag oder ein Mietvertrag mit Festmiete vereinbart worden ist, ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Wenn die Wohnung modernisiert worden ist, kann der Vermieter die Miete allerdings erhöhen. Dies ist unabhängig von Vergleichsmieten.


bp (CF)  

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